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Info- Veranstaltung zur Mitarbeiterentsendung in die Niederlande

Europa wächst zusammen. Gerade in Grenzregionen eröffnet diese Entwicklung auch kleinen und mittelständischen Unternehmen Chancen in den Nachbarländern. Planen Sie für 2019 in Ihrem Unternehmen eine Mitarbeiterentsendung in die Niederlande? Dann sollten Sie nicht nur sozialversicherungs- und steuerrechtliche Besonderheiten beachten, sondern auch si-cherstellen, dass der Einsatz ihrer Mitarbeiter in den Niederlanden rechtzeitig angemeldet wird. Denn das Land plant zum 01.01.2019 eine allgemeine Meldepflicht für die Entsendung von Arbeitskräften in die Niederlande. Die Meldepflicht wird beinhalten, dass die Entsendung vorab schriftlich oder elektronisch bei der Aufsichtsbehörde zu melden ist. Nutzen Sie daher die Gelegenheit unserer Veranstaltung und informieren Sie sich mit Hilfe von Rechtsanwältin Friederike Juncker von der Kanzlei Ekelmans & Meijer Advocaten in Den Haag zu den Themen:

  • Arbeitsrechtliche Voraussetzungen einer Entsendung und Mindestbestimmungen
  • Steuerrechtliche Regeln
  • Sozialversicherungen
  • Meldeverfahren (insbesondere die IMI Verordnung 2014/67/EU)
  • Sonstiges (z.B. Arbeitsgenehmigungen)

 

Anmeldung:

Herr Ergün Aydogan:
0209 388 113
0209 388 101 (Fax)
[email protected]

Zur Anmeldung

 

Veranstaltungsort:

IHK Nord Westfalen
Willy-Brandt-Str. 3
46395 Bocholt